Informationen zur MS
Schulsystem
Alle Klassen werden ab dem Schuljahr 2020/21 nach den gesetzlichen Bestimmungen der Mittelschule geführt.
Aufgaben der Mittelschule
Die Mittelschule hat die Aufgabe, die Schüler*innen je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für den Übertritt in mittlere oder höhere Schulen zu befähigen und auf das Berufsleben vorzubereiten.
Durch Berufsorientierung und Bildungsinformation erhalten Schülerinnen und Schüler aufbauend auf ihren Stärken gezielte Beratung über mögliche Berufs- und Bildungswege.
Organisation
Um jede Schülerin/jeden Schüler bestmöglich zu fördern sind in den differenzierten Pflichtgegenständen (Deutsch, Englisch und Mathematik) unter anderem folgende pädagogische Maßnahmen gesetzlich vorgesehen:
- Unterricht in Gruppen sowie Teamteaching (= zwei Lehrer*innen unterrichten die Kinder)
- differenzierter, auf die Bedürfnisse des Kindes angepasster Unterricht in der Klasse
- Begabungs- und Begabtenförderung
- Förderung in zeitlich begrenzt gebildeten Schüler*innengruppen
Die Lehrpersonen gestalten den Unterricht gemeinsam im Team und sorgen für individuell bestmögliche Lernbedingungen aller Schülerinnen und Schüler.
Leistungsbeurteilung
In der MS gibt es eine neue Form der Leistungsbeurteilung. Ziel ist es, den Kindern Zeit für ihre Entwicklung zu geben und ihre Stärken, Begabungen und Talente längerfristig zu beobachten.
- 1. Klasse der MS (5. Schulstufe)
Das Notensystem wird wie in der Volksschule mit der 5-teiligen Notenskala in allen Unterrichtsgegenständen fortgeführt.
- 2., 3. und 4. Klasse der MS (6., 7. und 8. Schulstufe)
In den differenzierten Pflichtgegenständen Deutsch, Englisch und Mathematik werden die Kinder der 2. Klasse innerhalb der ersten zwei Wochen nach Beginn des Schuljahres den Leistungsniveaus "Standard" oder "Standard AHS" zugeordnet. Die Beurteilung erfolgt in den beiden Leistungsniveaus durch eine 5-teilige Notenskala. Bei entsprechenden Leistungen ist ein Wechsel der Leistungsniveaus jederzeit möglich.
Berechtigungen
- Übertritt in eine AHS oder BHS (Schulen mit Matura, z.B. HTL, HAK, BORG, HLW…)
Eine Schülerin/ein Schüler ist zum Besuch einer AHS oder BHS berechtigt, wenn sie/er in den differenzierten Pflichtgegenständen (Deutsch, Englisch, Mathematik) im Leistungsniveau "Standard AHS" positv, oder im Leistungsniveau "Standard" nicht schlechter als mit "Gut" beurteilt wurde.
In jenen Unterrichtsgegenständen, in denen die entsprechenden Leistungen nicht erbracht wurden, muss eine Aufnahmeprüfung gemacht werden.
- Übertritt in eine BMS (berufsbildende mittlere Schule, z.B. Fachschule, Handelsschule)
Eine Schülerin/ein Schüler ist zum Besuch einer BMS berechtigt, wenn sie/er in den differenzierten Pflichtgegenständen (Deutsch, Englisch, Mathematik) im Leistungsniveau "Standard" nicht schlechter als mit "Befriedigend"" beurteilt wurde.
In jenen Unterrichtsgegenständen, in denen die entsprechenden Leistungen nicht erbracht wurden, muss eine Aufnahmeprüfung gemacht werden.
Neue Wege der Rückmeldung
Zusätzlich zur Beurteilung mit Noten werden durch die folgenden besonderen Elemente Stärken, Fähigkeiten und Talente der Schüler*innen in den Mittelpunkt gerückt:
- Ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung
Für jede erfolgreich absolvierte Schulstufe erhält die Schülerin/der Schüler zusätzlich zum Jahreszeugnis eine ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung, die individuelle Stärken sichtbar werden lässt, in der 4. Klasse erfolgt dies bereits mit der Schulnachricht.
- Kinder-Eltern-Lehrer*innen-Gespräche
Schülerinnen und Schüler führen mit ihren Eltern und Lehrer*innen zumindest einmal im Jahr gemeinsam ein Gespräch über Lernerfolge, Lernfortschritte und Lernprozesse. Die Kinder werden auf diese Form der Rückmeldung in der Schule vorbereitet.